Gemeinsam mit den Schulen!

Der Pangea-Wettbewerb unterstützt die Arbeit der Schulen!

Die Förderung der Schülerinnen und Schüler
steht im Vordergrund!

Der Pangea-Wettbewerb ist eine gemeinnützige Veranstaltung.

Hier wird kein Geld verdient, sondern Bildung gefördert!
Teilnehmer entrichten einen Beitrag in Höhe von 3 Euro (zur Deckung der Kosten von Preisen, Organisation und Ablauf). In den letzten Jahren erklärten sich vielfach örtliche Sponsoren (u. a. Banken oder Sparkassen, größere und kleinere Wirtschaftsunternehmen, Vereine, Organisationen oder sogar Stadtverwaltungen) bereit, diesen Beitrag für die Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Schule zu übernehmen, um damit die Bildung jener Kinder und Jugendlichen zu fördern, die später zu ihren Arbeitnehmern zählen werden. 
Einen herzlichen Dank für deren Mitwirkung und Unterstützung! 
Auf Wunsch erhalten alle Förderer und Sponsoren Ehrenkarten für das Finale!

Der Eigenbeitrag fließt natürlich in den Wettbewerb zurück! Jede teilnehmende Schule erhält einen Förderbetrag von

1.000,00 EURO,

wenn mindestens 200 Schülerinnen und Schüler aus dieser Schule teilnehmen und daraus mindestens ein Finalist das Deutschland-Finale der Sieger (mit insgesamt 70 Teilnhmern) erreicht. Grundschulen, die 100 ihrer 4.-Klässler anmelden und ebenfalls einen Finalisten hervorbringen, erhalten 500 €. Bei 50 Anmeldungen der 4.-Klässler und einem Finalisten, sind es 250 €.


Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Förderbetrag 1000 Euro für die Schulen:
* Die Verwendung des Förderbetrags steht im Ermessen der Schule, darf jedoch nicht für Ausgaben des Schulträgers oder der Verwaltung ausgegeben werden. Er muß allein und unmittelbar der Förderung von Schüler(innen), insbesondere in Mathematik und den MINT-Fächern, zu Gute kommen.

* Da die Veranstalter gemeinnützig handeln, darf die versprochene Förderung die Höhe der Einnahmen nicht übersteigen. Falls wider Erwarten zu viele Schulen die
o. g. Voraussetzungen erfüllen sollten, was nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit nicht unmöglich, aber keineswegs zu erwarten ist, müßte der genannte Förderbetrag für die betroffenen Schulen anteilmäßig reduziert werden. Auch in diesem Fall wird er keinesfalls unter 600 Euro liegen (dies entspricht dem Eigenanteil von 200 Schüler/innen).

* Eine Unterscheidung zwischen kleinen Schulen (mit wenig Schüler/innen) und größeren Schulen ist diesmal leider noch nicht möglich. Da die Rückführung der Eigenbeträge erstmals in dieser Form erfolgt, müssen zunächst Erfahrungen damit gesammelt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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